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Beschreibung der Aufgaben zur digitalen Archivierung
(entnommen aus: Sabine Lehmann: "3LGM2-basiertes
Referenzmodell für die digitale Archivierung von Patientenunterlagen", Diplomarbeit, Universität
Leipzig, 2006)
- Archivierte
Patientenakte anlegen
- Dokument
importieren
- Dokument
archivieren
- Dokument
transformieren
- Dokument
löschen und Vernichtung protokollieren
- Archivierte
Patientenakte vernichten
- Dokument
suchen
- Dokument
signieren
- Dokument
versenden
- Archivierte
Patientenakte versenden
- Signatur
erneuern
- Berechtigung
prüfen
- Dokumente
anzeigen
- Dokumenteninhalt
suchen
- Zugriff
protokollieren
- Dokument
digitalisieren
- Administrative
Aufnahme
- Dokumentenbeschreibung
erzeugen (indexieren)
1. Archivierte
Patientenakte anlegen
Eine
APA kann manuell durch einen Benutzer oder automatisch angelegt werden. Die automatische
Erstellung einer APA erfolgt entweder beim Import eines Dokumentes von
einem
unbekannten Patienten oder durch die administrative Aufnahme eines Patienten.
Beim
Import
eines Dokumentes in das Archivierungssystem wird anhand bestimmter Attribute
(z.B.
Patienten-
oder Fallidentifikationsnummer) geprüft, ob eine APA zu dem Patienten im
Archivierungssystem
existiert. Falls es noch keine APA zu dem Patienten gibt, wird
automatisch
eine angelegt.
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2. Dokument importieren
Wenn
ein Dokument abgeschlossen und freigegeben ist, kann es zur Aufbewahrung an das
Archivierungssystem
übergeben werden. Beim Import bekommt jedes Dokument vom
Archivierungssystem
eine eindeutige Identifikationsnummer zugewiesen. Im Allgemeinen
werden
die Dokumente einschließlich der Indexinformationen importiert. Die
Indexinformationen
können aber auch aus dem Dokument ermittelt werden. Neben
Dokumenten
ist auch ein Import von Bildern, Befunden, Videos und Signalen direkt aus dem
erzeugenden
Quellsystem in das Archivierungssystem möglich. Falls die Dokumente beim
Import
noch nicht in einem langzeitstabilen Dateiformat vorliegen, müssen sie
automatisch in
ein
Langzeitformat konvertiert werden. Nur so ist eine langfristige Lesbarkeit der
Dokumente
gewährleistet.
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3. Dokument archivieren
Nachdem
die Patientenunterlagen importiert wurden, müssen sie im Ablagesystem
ordnungsgemäß
und revisionssicher gespeichert werden.
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4. Dokument
transformieren
Um
die langfristige Lesbarkeit von elektronischen Dokumenten zu erhalten, kann es
laut
[Viebeg
2006] notwendig sein, die gespeicherten Dokumente im Laufe ihrer
Aufbewahrungszeit
rechtzeitig in andere, aktuellere Formate umzuwandeln. Dabei muss
sichergestellt
sein, dass durch die Transformation der Beweiswert des signierten Dokumentes
nicht
verloren geht. Mit dieser Problematik beschäftigt sich das Projekt TransiDoc,
das
Verfahren
und Konzepte für eine rechtssichere Transformation von elektronisch signierten
Dokumenten
erarbeitet [TransiDoc]. Das Projekt ist noch nicht abgeschlossen. Zukünftige
Archivierungssysteme
sollten die rechtssichere Transformation von elektronisch signierten
Dokumenten
unterstützen. Dazu sind jedoch die vollständigen Ergebnisse des TransiDoc-Projektes
abzuwarten.
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5. Dokument
löschen und Vernichtung protokollieren
Die
Aufbewahrungsdauer beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem ein Dokument in das
Archivierungssystem
importiert wurde. Nach Ablauf der Aufbewahrungsdauer sind die
Dokumente
zu löschen bzw. zu sperren. Das automatische Löschen von Dokumenten erfolgt
anhand
eines Attributes, in dem die Aufbewahrungsdauer zu einem Dokument hinterlegt
ist.
Eine
Sperrung oder Löschung eines Dokumentes kann auch aufgrund der Bitte eines
Patienten
entsprechend
Bundesdatenschutzgesetz erforderlich sein. Das manuelle Löschen von
Dokumente
darf nur durch autorisierte Nutzer erfolgen. Das gelöschte Dokument darf auch
bei
Recherchen
nicht mehr angezeigt werden. Das Löschen bzw. Sperren von Dokumenten ist zu
protokollieren.
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6. Archivierte
Patientenakte vernichten
Nach
Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist die APA zu vernichten. Es muss sichergestellt
sein,
dass
kein Zugriff mehr auf die APA möglich ist. Die in einer APA enthaltenen
Informationen
dürfen
nach dem Löschen auch nicht mehr beiRecherchen angezeigt werden. Das Löschen
einer
APA ist zu protokollieren.
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7. Dokument suchen
Mit
Hilfe der Deskriptoren kann gezielt nach Dokumenten in dem Archivierungssystem
gesucht
werden. Die Suche wird standardmäßig in den zu einem Dokument hinterlegten
Indexdaten
durchgeführt. Anhand der Deskriptoren ist auch eine gezielte Suche nach
Informationen
zu einem Patienten, Fall, Aufenthalt oder APA eines Patienten möglich.
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8. Dokument
signieren
Spätestens
bei der Übergabe eines elektronischen Dokumentes an das digitale Archiv müssen unterschriftsrelevante
Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen
sein.
Dadurch wird die Integrität und Authentizität des Dokumentes sichergestellt.
Nach
[Fischer-Dieskau
et al. 2006] bietet es sich an, auch nicht elektronisch signierte Dokumente
durch
einen initialen Archivzeitstempel abzusichern. Der Archivzeitstempel beinhaltet
einen
Zeitstempel
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur. Dadurch kann die Integrität
des
Dokumentes
ab dem Zeitpunkt der Erstellung des initialen Archivzeitstempels nachgewiesen
werden
[Fischer-Dieskau et al. 2006].
Bei
der elektronischen Signierung von Dokumenten ist darauf zu achten, dass das
Dokument
erst
in ein langzeitstabiles Dateiformat konvertiert wird. Das konvertierte Dokument
muss zur
inhaltlichen
Kontrolle noch einmal angezeigt werden, bevor die elektronische Signatur
erzeugt
wird.
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9. Dokument
versenden
Dokumente
können per Fax oder per E-Mail verschickt werden. Für den Versand eines
Dokumentes
per E-Mail gibt es zwei Möglichkeiten:
- Es wird nur der
Link auf das Dokument versandt. In diesem Fall kann der Empfänger nur das
Dokument öffnen, wenn er einen Zugriff auf das Archivierungssystem und die
Berechtigung zur Ansicht des Dokumentes besitzt.
- Das Dokument wird
per E-Mail versandt. In diesem Fall wird das Berechtigungskonzept des
Archivierungssystems umgangen. Jeder, der die E-Mail empfängt, kann das
Dokument lesen. Beim Versand eines Dokumentes per E-Mail muss also durch den
Absender genau geprüft werden, ob der Empfänger auch berechtigt ist, das
Dokument zu lesen.
Der
Versand von Dokumenten per Fax oder E-Mail kann über die Vergabe von
Berechtigungen
geregelt werden. Über die Berechtigungen kann z.B. festgelegt werden,
welche
Dokumentenklassen durch welchen Mitarbeiter versandt werden dürfen.
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10. Archivierte
Patientenakte versenden
Neben
dem Versand eines einzelnen Dokumentes kann es auch erforderlich sein, die
komplette
APA eines Patienten zu versenden. Auch hier besteht die Möglichkeit, entweder
einen
Link auf die APA oder die APA selbst zu versenden.
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11. Signatur
erneuern
Die
Signaturen müssen erneuert werden, bevor die verwendeten Signaturalgorithmen
unsicher
werden
und die elektronisch signierten Dokumente ihre Beweiskraft verlieren.
Entsprechende
Archivierungskonzepte
wurden im Projekt ArchiSig erarbeitet.
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12. Berechtigung
prüfen
Es
ist zu prüfen, ob der Benutzer die erforderlichen Rechte zur Einsichtnahme in
die Daten
und
Dokumente eines Patienten besitzt. Bei Recherchen ist darauf zu achten, dass
der
Benutzer
nur die Dokumente angezeigt bekommt, die er auch anschauen darf. Weiterhin muss
sichergestellt
sein, dass nur autorisierte Benutzer Dokumente löschen bzw. sperren dürfen.
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13. Dokumente
anzeigen
Der
Benutzer kann sich die Dokumente anschauen. Allein das Ansehen eines Dokumentes
hat
keinen
Einfluss auf die Beweiskraft [Häber et al. 2005], da keine Veränderung des
Dokumentes
erfolgt. Für die Anzeige des elektronisch gespeicherten Dokumentes muss ein
geeigneter
Viewer zur Verfügung stehen.
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14.
Dokumenteninhalt suchen
Die
archivierten Dokumente können nach beliebigen Begriffen durchsucht werden. Dazu
müssen
die Dokumente in kodierter Form vorliegen oder es wird eine OCR-Erkennung in
den
Dokumenten
durchgeführt.
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15. Zugriff
protokollieren
Alle
Zugriffe auf die Daten und Dokumente in einem digitalen Archiv sind lückenlos
zu
protokollieren.
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16. Dokument
digitalisieren
Wenn
die zu archivierenden Dokumente in Papierform vorliegen, müssen die
Papierdokumente
zunächst mit Hilfe eines Scanners eingescannt und indexiert werden. Das
eingescannte
Dokument liegt anschließend in elektronischer Form in einem Langzeitformat
vor.
Das Digitalisieren eines Dokumentes kann z.B. erforderlich sein, wenn ein
Patient bei der
Aufnahme
Dokumente von einem externen Arzt mitbringt.
Die
Aufgabe Dokument digitalisieren setzt sich aus den Teilaufgaben Dokument
einscannen
und
Dokument indexieren zusammen.
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17. Administrative
Aufnahme
Die
Beschreibung der administrativen Aufnahme ist aus dem „Referenzmodell der
fachlichen
Ebene“,
das an der privaten Universität für Gesundheitswissenschaften, Medizinische
Informatik
und Technik (UMIT) erstellt wurde, entnommen. Als Quelle diente [Hübner-
Bloder
2005].
Zur
administrativen Aufnahme gehört z. B. das Festhalten des Kostenübernehmers, der
Aufnahmeart,
der Wahl- und Regelleistungen, der Angehörigen und des Einweisers.
Plausibilitätsprüfungen
und Aufzeichnungshilfen (Auswahllisten, automatische Belegung von
Feldern)
sichern die Qualität der Aufnahmedaten. Die Kostenübernahmeklärung mit dem
Kostenträger
wird initiiert. Der Patient wird außerdem einer Station und einem Bett
zugeordnet.
Die hier erhobenen verwaltungsrelevanten Daten des Patienten müssen für alle
weiteren
Aufgaben zur Verfügung stehen (z. B. in Form von Organisationsmitteln wie
Etiketten).
Die vom einweisenden Arzt ggf. übermittelten Informationen (z. B. bisherige
Befunde
und Bilder) werden an den zuständigen Arzt weitergeleitet. Die Aufnahme erfolgt
ggf.
auch direkt auf Station (z. B. bei Notfällen). Dazu gehört auch die Änderung
bereits
aufgezeichneter
Aufnahmedaten. Nicht ansprechbare Notfallpatienten können vorläufig
aufgenommen
werden. Die während der Notfallbehandlung aufgezeichneten Daten können
später
übernommen werden. Neugeborene werden mit Bezug zum Behandlungsfall der Mutter
aufgenommen.
Begleitpersonen werden mit Bezug zum Patienten aufgenommen.
Die
Aufnahmeart (z.B. ambulant, stationär) kann gewechselt werden, ohne dass eine
neue
Fallnummer
vergeben wird.
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18.
Dokumentenbeschreibung erzeugen (indexieren)
Jedes
Dokument wird mit Hilfe von Deskriptoren beschrieben. Die Deskriptoren dienen
zum
Wiederauffinden
der Dokumente. Die Indexierung erfolgt in der Regel in dem
Anwendungsbaustein,
in welchem das Dokument erstellt wurde oder beim Import des
Dokumentes.
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